Um die vollen Sparvorteile beim Kfz Versicherung wechseln zu nutzen, sollten Sie folgende Punkte wissen
Das Wichtigste zum Autoversicherungswechsel kurz zusammen gefasst
- Die Versicherungstarife unterliegen starken Schwankungen
- Deshalb sollte der eigene Tarif mindestens einmal pro Jahr überprüft werden
- Es sind Einsparungen von bis zu 85% möglich
- Spätester Stichtag ist der 30.11. jeden Jahres
- Es gibt Sonderkündigungsrechte.
- Über 300 Tarife vergleichen
- Bis zu 85 % sparen
- unkomplizierter Wechsel
- Kostenloser & Unverbindlicher Vergleich
- Bis zu 850 € im Jahr
- Sofort Deckungskarte bzw. eVB Nummer
KFZ-Versicherungsvergleich
Kfz Versicherung wechseln trotz Scgufa ganz einfach
Der Wechsel einer Autoversicherung ist erstaunlich leicht: Sofern kein Sonderkündigungsrecht beansprucht wird, ist ein Wechsel der Autoversicherung immer zum 1. Januar des nächsten Jahres möglich. Der späteste Termin, zu dem die bestehende Versicherung gekündigt werden muss, ist der 30.11. des aktuellen Jahres.
Stichtag 30.11. für die KFZ Versicherung
Mit dem Stichtag des 30.11. kommt die Versicherungswirtschaft den Antragsstellern schon sehr weit entgegen. Es sind immerhin nur 4 Wochen, bis der neue Vertrag in Kraft tritt. Ein noch späterer Termin ist daher kaum durchführbar.
KFZ Versicherung im laufenden Jahr wechseln
Ein einmal abgeschlossener Vertrag ist zunächst einmal bindend. Jedoch bezieht sich der Vertrag nur auf
- das KFZ
- die Konditionen
- den Tarif
- den Halter
Sobald sich einer dieser Parameter ändert, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn also das Auto gewechselt wird, wird die voran gegangene Versicherung gekündigt und ein gänzlich neuer Vertrag abgeschlossen. Dieser muss nicht zwingend beim gleichen Anbieter erfolgen. Ebenso können sich die Konditionen ändern: Wurde ein Schaden durch den Versicherer reguliert, wird in der Regel der Beitrag erhöht. Das berechtigt wiederum den Halter, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Ein Wechsel der Tarife kann passieren, wenn der Halter mit seinem Fahrzeug umzieht. Eine Änderung der Regionalklasse kann durchaus dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag angepasst wird. Das gibt wiederum den Halter das Recht, sich eine andere Versicherung zu suchen.
Wenn Sie einen negativen Bonitätseintrag haben und eine günstige Kfz-Versicherung suchen, hilft Ihnen unser Vergleich. Hier können Sie einen Kfz Versicherung trotz Schufa Eintrag finden.
Das ist beim Wechsel der Autoversicherung zu beachten
Auch wenn ein günstigerer Tarif gefunden wurde, sollten Sie vor dem Wechsel immer mit ihrem Versicherer Rücksprache halten. Vor allem, wenn Sie mehrere Versicherungen (Wie Privat-Haftpflicht, Unfall- oder Hausratversicherung) bei dem Versicherer abgeschlossen haben, kann er dies durch einen günstigeren KFZ-Tarif honorieren. Hier haben die Versicherer meist einen Spielraum von bis zu 10%. Es ist daher durchaus möglich, mit einer kleinen Rücksprache beim bisherigen Versicherer bereits den gewünschten Spareffekt zu erreichen.
Falls Sie sich aber fest dazu entschlossen haben, die Kfz-Versicherung zu wechseln, stehen Ihnen heute umfangreiche und sehr komfortable Werkzeuge zur Verfügung. Mit einem Online-Vergleichsportal haben Sie mit wenigen Klicks alle Tarife der wichtigsten Versicherer auf einen Blick verfügbar. Wichtig ist dabei, dass Sie keinen Fehler bei der Eingabe machen. Die Versicherer wollen folgendes von Ihnen wissen:
- Typ des Fahrzeugs
- Beruf und Alter des Halters
- Schadensfreiheitsklasse des Versicherers
- Art der Nutzung
- Umfang der Versicherung
- Region, in der das Auto versichert wird.
Der Typ des Fahrzeugs geht aus dem KFZ-Schein hervor. Es ist die Zahlen Buchstaben Kombination, die unter HSN und TSN vermerkt ist. Die Vergleichsportale bieten zwar auch eine Typsuche an, diese kann aber leicht fehleranfällig sein. Nur die HSN TSN Schlüsselnummern geben eine gesicherte Auskunft darüber, um welches Fahrzeug es sich ganz genau handelt.
Das Alter des Halters und seine Schadensfreiheitsklasse sind für die Einstufung sehr wichtig. Diese Information befindet sich auf der letzten Beitragsrechnung. Sie können Ihre SF-Klasse auch direkt bei Versicherung abfragen.
Bei der Art der Nutzung sind folgende Faktoren relevant:
- Private oder (auch teilweise) gewerbliche Nutzung
- Voraussichtliche Kilometerleistung im Jahr
- Abstellmöglichkeiten an der Heimatadresse
Eine gewerbliche Nutzung ist meist wesentlich teurer als eine reine Privatnutzung. Die Fahrt zur Arbeitsstelle zählt jedoch in jedem Fall zur Privatnutzung. Wird das Auto aber auch teilweise gewerblich genutzt, sollte das dem Versicherer mitgeteilt werden. Ein einmal versichertes Fahrzeug bleibt es in der Regel auch vollumfänglich über den gesamten Zeitraum. Sollten aber Abweichungen vom angekündigten Nutzungsverhalten festgestellt werden, kann der Versicherer Beiträge nachfordern. Das gilt auch bei einer erheblichen Überschreitung der jährlichen Fahrleistung.
Schließlich fließen auch die Abstellmöglichkeiten des Fahrzeugs in die Berechnung der Tarife ein. Ein eigener Carport oder eigene Garage auf dem eigenen, abschließbaren Grundstück bietet die besten Konditionen. „Laternenparker“ zahlen hingegen am meisten. Der Unterschied kann bis zu 5% ausmachen.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben Sonderkündigungsrechte, wenn der Versicherer die Prämien erhöht. Dies muss nicht unbedingt nach einem Schadensfall passieren. Auch wenn Sie umziehen und damit in einer anderen Regionalklasse wohnen, kann der Versicherer die Prämien anpassen. Das räumt Ihnen als Versicherungsnehmer zwar ein Sonderkündigungsrecht ein. Dem Versicherer stehen aber seinerseits ebenfalls Sonderkündigungsrechte zu. Diese gelten bei:
- Erheblicher Verschlechterung der SCHUFA
- Mehrere Schadensfälle innerhalb kurzer Zeit
- Verzögerte oder versäumte Zahlungen der Versicherungsbeiträge
- Vorsätzliche, erhebliche Fehlangaben oder andere Täuschungsdelikte
Im letzten Fall müssen Sie aber mit einer Strafanzeige rechnen. Diese Klauseln greifen, wenn der Fahrer trotz Verlust des Führerscheins weiter gefahren wurde oder der TÜV-Bericht gefälscht war.
Kfz Versicherungswechsel nach Schadensfall
Bei einem durch die Versicherung regulierten Schadensfall folgt in der Regel eine Beitragsanpassung. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer einen „Einmal ist keinmal“ Tarif an. Dieser schließt eine Beitragserhöhung nach der ersten Schadensregulierung aus. Ihr Recht auf einen Versicherungswechsel ist dadurch aber nicht betroffen.
Was auch noch interessant ist: Wenn Sie Ihre Versicherungsbeiträge jährlich zahlen, können Sie beim Versicherungswechsel die zuviel gezahlten Beiträge zurück fordern. Wenn Sie die Versicherung nicht wechseln, werden die bereits auf das Jahr gezahlten Quartals- oder Monatsbeiträge mit den neuen Prämien verrechnet. Falls Sie aber die Versicherung wechseln möchten, können Sie die Prämien anteilig zurück fordern.
Tipps bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich immer. Der Grund ist, dass die Fahrzeugtypen und Regionalklassen von den Versicherern unterschiedlich eingestuft werden. Bei Neuzulassungen können die Preisunterschiede besonders hoch ausfallen.
Neufahrzeuge werden in der Regel grundsätzlich Vollkasko versichert. Der Vollkasko-Schutz schließt auch die Schäden mit ein, die den Sie als Versicherungsnehmer am eigenen Fahrzeug selbst verursachen. Ein selbst verschuldeter Unfall endet damit nicht mit dem Verlust des Kapitals, das für das Auto aufgewendet wurde. Zwar gibt es schon Neuwagen ab 6500 Euro. Dennoch: Die Mehrkosten für eine Vollkasko-Versicherung sollten bei bis zu 5 Jahre alten Autos akzeptiert werden. Damit haben Sie auch Diebstahl und Brandschäden mit versichert.
Natürlich ist das Vollkasko-Paket die teuerste aller Versicherungsleistungen. Dennoch können die Unterschiede zwischen den Versicherungen ganz erheblich ausfallen. Differenzen von 50 – 70% sind dabei normal.
Was soll die Autoversicherung leisten?
Die Aufgabe der Autoversicherung ist die Regulierung von Schäden rund um das Auto. Die Kernleistung von jeder Autoversicherung ist deshalb die Haftpflichtversicherung. Diese reguliert sämtliche Schäden, die anderen durch das Auto zugefügt wurden. Das sind:
- Reparatur- oder Ersatzkosten des Unfallgegners
- Regulierung von Personenschäden
- Regulierung von Sachschäden, beispielsweise an Fassaden, Leitplanken u.ä.
Diesen Versicherungsschutz muss jedes Auto im Straßenverkehr besitzen. Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu fahren ist illegal und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Die Haftpflicht ist für Autos über 10 Jahre interessant. Ihr Restwert ist so gering, dass sich eine höhere Versicherungsleistung nicht lohnt.
Bei Autos von 5 – 10 Jahren ist die Teilkasko empfohlen. Diese deckt neben der Haftpflicht noch folgende Schäden ab:
- Glasbruchschäden am Auto
- Brandschäden
- Diebstahl
Bei der Teilkasko sollten Sie aber genau hinsehen. Sie wird meistens mit einer hohen Selbstbeteiligung angeboten. Der Restwert des Autos bzw. die erwartbaren Reparaturkosten eines Glasbruchs sollten in einem sinnvollen Verhältnis zur Selbstbeteiligung stehen.
Schließlich ist die Vollkasko das teuerste und umfangreichste Paket einer KFZ-Versicherung. Sie schließt auch die Schäden mit ein, die am eigenen Auto durch selbst verursachte Unfälle entstehen.
Tipps & Tricks zum Senken der Beiträge
Es gibt einige Tricks, mit denen die Kosten für die Beiträge gesenkt werden können. Diese Rabatte werden von Versicherer zu Versicherer anders bewertet. Es lohnt sich daher stets, zunächst mit dem eigenem Anbieter zu verhandeln. Möglichkeiten zur Beitragssenkung sind:
- Abschluss mehrerer Verträge
- Kilometerrabatt
- Eigenanteil
- Begrenzung der Fahrer
- Werkstattbindung
- Beitragsintervall
- Abstellplätze
Wenn Sie bei Ihren Anbieter auch ihre ganzen Haus- und Privatversicherungen abgeschlossen haben, möchte er sie natürlich ganz besonders gerne behalten. Bei vielen Versicherungen hat der Sachbearbeiter daher einen interessanten Spielraum. Dieser kann bis zu 10% des offiziellen Tarifs ausmachen.
Eine geringere Fahrleistung führt immer auch zu niedrigeren Prämien. Das liegt auf der Hand: Ein Auto verunfallt, wenn es sich bewegt. Wird es nicht gefahren, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass von ihm ein Schaden verursacht wird. Dennoch raten wir zur Vorsicht: Schätzen Sie Ihre jährliche Fahrleistung ehrlich und genau ein. Wenn Sie die Fahrleistung erheblich überschreiten, kann der Versicherer Prämien nachfordern.
Ein hoher Eigenanteil senkt immer auch die Beitragsprämien. Wir empfehlen diese Option vor allem erfahrenen Fahrern, die noch keine oder nur sehr wenige selbst verschuldete Unfälle hatten.
Je weniger Fahrer das Auto nutzen, desto billiger wird es in der Versicherung. Um im Notfall flexibel sein zu können, sollten Sie die Versicherung stets informieren, wenn Sie jemand anderes mit dem Auto fahren lassen wollen. Wenn das nur einmalig bzw. kurz vorübergehend ist, ist das meist unproblematisch. Bei einer Erweiterung des Personenkreises, die das Auto benutzen, kann eine Beitragsanpassung erfolgen. Das räumt Ihnen aber wiederum das Recht zum Versicherungswechsel ein.
Mit der Werkstattbindung können Sie ebenfalls die Beiträge senken. Dies ist vor allem für Neuwagenkäufer interessant. Sie sollten die Inspektionen bis zum Ende der Garantiezeit ohnehin nur bei den Hersteller-Werkstätten durchführen lassen.
Besonders viel sparen lässt sich, wenn Sie die Versicherungsbeiträge jährlich zahlen. Bei monatlicher oder quartalsweiser Zahlung wird die Jahressumme höher – mitunter bis zu 15%.
Sollten Sie eine abschließbare Garage in der Nähe Ihrer Wohnung erhalten, dann teilen Sie das Ihrem Versicherer mit. Er wird dies mit einer Beitragssenkung honorieren. Das gilt vor allem dann, wenn Sie vorher das Auto an der Straße geparkt haben.
Sinnvolle Zusatzleistungen
Neben den reinen Versicherungsleistungen bieten die Assekuranzen auch interessante Zusatzangebote an. Dazu zählen:
- Schutzbrief
- Rabattschutz
- Mitversicherung grobe Fahrlässigkeit
- Auslandsschadensschutz
Der Schutzbrief garantiert Ihnen, dass Sie mobil bleiben. Er kostet meist erstaunlich wenig. Mit einem Schutzbrief wird Ihr liegen gebliebenes Fahrzeug zur nächsten Werkstatt geschleppt. Damit vermeiden Sie es, irgendwo zu „stranden“ und anschließend nur für enorme Summen wieder mobil zu werden.
Der Rabattschutz ist der „Einmal ist keinmal“ Tarif. Damit verhindern sie eine Hochstufung, wenn Sie einmal einen Unfall verursachen.
Die „Grobe Fahrlässigkeit“ wird leider gesetzlich und vom Versicherer sehr weit gefasst. Eine Ablenkung durch eine Wespe im Innenraum oder ein schreiendes Kind auf dem Rücksitz fällt bereits unter diese Klausel. Diese mitzuversichern ist meist mit wenigen Euros passiert. Daran sollten Sie nicht sparen.
Schadensfälle im Ausland können immer kniffelige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Sparen Sie sich den Ärger und schließen Sie einen Auslandsschadensschutz ab, wenn Sie sich öfters im Ausland aufhalten. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Fazit: Erst vergleichen, dann beraten, dann wechseln
Wie Sie sehen, haben Sie bei der Gestaltung Ihrer Versicherungsprämien einen erheblichen Spielraum. Mit den heute zur Verfügung stehenden Werkzeugen haben Sie alle Informationen auf Ihrer Seite. Bevor Sie aber kündigen, sprechen Sie mit Ihrem Versicherer. Vielleicht kann er Ihnen doch noch ein interessantes Angebot machen.