Vollkaskoversicherung: Maximaler Versicherungsschutz für Ihr Auto
Eine gesetzliche Pflicht für eine Kfz-Kaskoversicherung gibt es in Deutschland zwar nicht. Dennoch sichern viele Autofahrer ihr Fahrzeug freiwillig mit einer solchen Versicherung gegen verschiedene Schäden ab. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Vollkaskoversicherung den größten Leistungsumfang bietet und auch bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt. Sie ist daher interessant, wenn Sie ein sehr wertvolles oder neues Auto besitzen und dieses rundum absichern wollen. Dadurch schützen Sie sich im Schadensfall vor hohen finanziellen Belastungen.
Wer zu einer Kfz-Versicherung trotz negativer Schufa wechseln möchte, sollte einige Tipps beherzigen.
Was ist die Vollkaskoversicherung genau?
Anders als die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sichert die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Wenn Sie zum Beispiel einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt nehmen und es dadurch zum Unfall kommt, zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des gegnerischen Unfallautos. Die (Voll)Kaskoversicherung übernimmt dagegen die Kosten für die Reparatur Ihres eigenen Autos.
Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherungen:
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
Die beiden Varianten unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang, wobei die Vollkaskoversicherung einen umfangreichen Schutz bietet als die Teilkasko. Meistens sind die Leistungen der Teilkaskoversicherung in vollem Umfang in der Vollkasko enthalten. Das bedeutet, dass Sie nur eine Kaskoversicherung benötigen.
Zu den Leistungen der Teilkasko zählen Schäden durch Diebstahl und Elementarschäden wie Sturm, Hagel oder Feuer. Darüber hinaus sichert die Vollkasko auch bestimmte Fahrzeugschäden ab, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Typische Beispiele hierfür sind:
- Zusammenstöße mit einem anderen Fahrzeug nach der Missachtung einer Rechts-vor-Links-Regelung
- Zusammenstoß mit einem Zaunpfahl oder Pfeiler beim Ein- oder Ausparken
Bis wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Fahrzeugschaden massive finanzielle Verluste bedeutet. Dies ist zum Beispiel bei Neuwagen (bis zu einem Fahrzeugalter von etwa 6 Jahren) der Fall oder wenn Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanzieren. Oft ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sogar Voraussetzung für die Kreditvergabe. Auch sehr wertvolle Autos wie Oldtimer und Sportwagen sind mit einer Vollkaskoversicherung am besten abgesichert.
Trotz größerem Leistungsumfang ist die Vollkasko nicht immer (wesentlich) teurer als die Teilkasko. Hier lohnt es sich, verschiedene Anbieter und Tarife miteinander zu vergleichen, so sparen Sie bares Geld. Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Kosten für die Vollkaskoversicherung noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zeitwert des Fahrzeugs stehen. Mit sinkendem Fahrzeugwert kann eine Teilkaskoversicherung finanziell attraktiver sein. Denken Sie jedoch daran, dass die Teilkasko einen weniger umfangreichen Versicherungsschutz bietet als die Vollkasko.
Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?
Der Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung variiert zwischen den verschiedenen Anbietern und Tarifen. Es gibt jedoch Schäden, die in der Regel von allen Kaskoversicherungen übernommen werden, wie die folgende Gegenüberstellung zeigt:
Schaden durch | übernimmt Teilkasko? | übernimmt Vollkasko? |
---|---|---|
Diebstahl | ||
Raub | ||
Marder | ||
Wild | ||
Feuer, Brandstiftung | ||
Glasbruch (zum Beispiel nach Steinschlag) | ||
Elementarschäden (Blitz, Hagel, Sturm (meist ab Windstärke 8), Überschwemmung) | ||
Kurzschluss in der Verkabelung | ||
Explosion | ||
Vandalismus | ||
nicht haftbaren Unfallverursacher (zum Beispiel Kinder, Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit) | ||
Eigenverschulden |
Hinweis: Diese Übersicht stellt nur eine grobe Orientierung dar, die zwar für die meisten Kaskoverträge gilt, jedoch nicht bindend ist. Für eine genaue Überprüfung des Leistungsumfangs sollten Sie deshalb das Angebot bzw. die Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen.
Wann zahlt die Vollkasko nicht?
Fahrzeugschäden, die durch den Versicherungsnehmer selbst verursacht wurden, übernimmt die Vollkasko grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen. Ausgeschlossen sind Schäden als Folge von:
- grober Fahrlässigkeit
- vorsätzlich riskantem Verhalten
- Straßenrennen
- Verschleiß
Als grob fahrlässig gelten folgende Verhaltensweisen im Straßenverkehr:
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen
- Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
- Überfahren von roten Ampeln
- überhöhte Geschwindigkeit bei Nebel
- Überholen in einer Kurve
- sonstige vermeidbare Verhaltensweisen, die zur Mitschuld des Versicherten am Unfallgeschehen geführt haben
Zu den vermeidbaren Verhaltensweisen zählt auch die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind sie dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Ihr Fahrzeug vor Schäden zu schützen. Dazu gehört auch, dass Sie das Auto keinem größeren Risiko für Vandalismusschäden aussetzen, indem Sie es zum Beispiel entgegen der Warnung der Ordnungsbehörden während einer angemeldeten Demonstration an den Straßenrand stellen. Sollte es dann zu einem Schaden am Fahrzeug kommen, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder die Leistungsübernahme komplett verweigern.
Auch wenn Sie den Fahrzeugbrief im Auto (zum Beispiel im Handschuhfach) aufbewahren, kann die Versicherung das im Falle eines Diebstahls als grob fahrlässig werten und die Leistung entsprechend kürzen.
Einige Versicherer haben inzwischen den Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit aus ihren Leistungsvoraussetzungen gestrichen. Ausnahme: Wenn Sie unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss einen Unfall verursacht haben, muss die Versicherung nicht haften.
Wie kann ich die Beiträge zur Vollkasko senken?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Beitrag zur Vollkasko senken können:
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Selbstbeteiligung
Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich im Falle eines Unfalls finanziell an dem Schaden zu beteiligen, sinkt die Versicherungsprämie. Bei den meisten Anbietern liegt die Selbstbeteiligungssumme zwischen 150 Euro und 1.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Legen Sie sich aber nicht automatisch auf die höchste Selbstbeteiligung fest. Prüfen Sie realistisch, wie viel Geld Sie im Falle eines Schadens direkt zur Deckung der Kosten übrig hätten.
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Werkstattbindung
Viele Versicherungen bieten die Option der Werkstattbindung an. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Reparatur diese nur in bestimmten Werkstätten durchführen lassen dürfen. Halten Sie sich entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht daran, ist es möglich, dass die Versicherung im Gegenzug nur einen Teil der Reparaturkosten erstattet oder Ihre Selbstbeteiligung erhöht.
Die Werkstattbindung ist auf jeden Fall dann interessant, wenn die erlaubten Werkstätten in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnortes liegen. Sind sie dagegen zu weit entfernt, ist der (finanzielle und zeitliche) Aufwand im Falle einer Reparatur möglicherweise zu groß und kann die Ersparnis durch die Werkstattbindung nicht auffangen.
Bedenken Sie jedoch, dass die Vertragswerkstätten der Versicherungen meistens freie Werkstätten sind und keine Vertragswerkstätten von bestimmten Herstellern. Zwar ist die Arbeit der freien Werkstätten in der Regel mit denen von Markenwerkstätten vergleichbar – vor allem bei Leasing-Fahrzeugen oder finanzierten Autos kann sich die Reparatur in Markenwerkstätten positiv auf den Wiederverkaufswert auswirken.
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Schadensfreiheitsrabatte
Genau wie bei der Kfz-Haftpflicht gibt es auch bei der Vollkaskoversicherung (nicht jedoch bei der Teilkasko!) Schadensfreiheitsrabatte. Das heißt, dass Sie von günstigen Prämien profitieren, wenn Sie über längere Zeit keinen Versicherungsfall melden. Im günstigsten Fall zahlen sie nach einer mehrjährigen Schadenfreiheit nur 30 % der ursprünglichen Versicherungsprämie. Um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten, ist es ratsam, kleinere Schäden lieber selbst zu übernehmen.