Wer sich nach einem Unfall unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, begeht Fahrerflucht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers würde für den Schaden aufkommen. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, bleiben die Opfer auf den Kosten sitzen, wenn keine Vollkaskoversicherung existiert. Bei Personenschäden springt die Verkehrsopferhilfe ein. Wird ein flüchtiger Fahrer später ermittelt, fordert die Versicherung von diesem das gezahlte Geld zurück. Der Tatbestand der Fahrerflucht wird hart bestraft. Es drohen hohe Geldstrafen, Gefängnisstrafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und Forderungen von der Versicherung. Leider kommt es in Deutschland häufig zur Fahrerflucht. Bei rund 20 Prozent der registrierten Unfälle handelt es sich um Fahrerflucht.



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