Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der Betrag, der im Schadensfall von der Kfz-Versicherung übernommen wird. Damit beide Seiten finanziell abgesichert sind, hat der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen eingeführt. Für Personenschäden liegt diese zurzeit bei maximal 7.500.000 Euro pro Person. Bei Sachschäden liegt die Summe bei 1.220.000 Euro. Vermögensschäden sind bis zu einem Betrag von 50.000 Euro abgedeckt. Neben dem Basistarif bieten die Versicherungen weitere Tarife mit erhöhten Deckungssummen an. Diese können bis zu 100 Millionen Euro betragen. Für jede geschädigte Person ist die Deckungssumme auf bis zu 15 Millionen Euro begrenzt. Im Ausland ist die Deckungssumme deutlich niedriger. In manchen Ländern gibt es noch nicht einmal eine Versicherungspflicht. Für das europäische Ausland bieten die Versicherungen die Mallorca Police an. Für das nicht europäische Ausland wird die Traveller Police benötigt.



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