Gesetzliche Mindestdeckungssumme

Zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung gehört die gesetzliche Mindestdeckungssumme. Diese gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn beim Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers ein Schaden entstanden ist. Das gilt für gleichermaßen für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, sieht das Pflichtversicherungsgesetz eine gesetzliche Mindestdeckungssumme vor. Die Mindestversicherungssummen liegen zurzeit bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Eine gesetzliche Mindestdeckungssumme entfällt bei Teil- und Vollkasko, da diese die Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt.



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