Haarwildschaden

Die Teilkaskoversicherung deckt Haarwildschäden ab, die durch einen Unfall mit dem Wagen entstanden sind. Diese kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zum Haarwild gehören Rehe, Wildschweine, Füchse, Marder und Hasen. Haustiere sowie Nutztiere sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Kommt es zu einem Unfall, haftet der entsprechende Tierhalter. Kommt es zu einem Unfall, muss die Polizei benachrichtigt werden. Diese verständigt dann einen Förster, der sich um das Tier kümmert. Eine Bescheinigung über den Haarwildschaden bekommt der Fahrer vom Förster oder der Polizei. Diese wird zur Vorlage bei der Versicherung benötigt.



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