Tageszulassung Versicherung / Kurzzeitzulassung

Wenn ein Autohändler einen Neuwagen für einen Tag auf sich zulässt, wird von einer Tageszulassung gesprochen. Der Händler wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als erster Halter eingetragen. Der Wagen wird aber nicht im Straßenverkehr gefahren. Folgende Kriterien müssen für eine Tageszulassung erfüllt sein: Es dürfen nicht mehr als maximal zwölf Monate zwischen der Produktion und der Erstzulassung liegen. Das Automodell wird nach wie vor ohne Änderungen gebaut. Standschäden dürfen am Auto nicht vorhanden sein. Der Unterschied zu einer Kurzzeitzulassung besteht darin, dass das Fahrzeug zu Probefahrten und auch zu Überführungsfahrten eingesetzt werden darf. Die Kurzzeitzulassung kann zwei Tage bis zu einem Monat betragen.



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