Von jedem Auto geht eine Betriebsgefahr aus. Der Halter haftet dafür. Dafür schützt er sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden, Umwelt- und Vermögensschäden. Der Begriff Betriebsgefahr ist dadurch entstanden, weil bereits durch die Existenz des Fahrzeugs im öffentlichen Raum eine Gefahr ausgeht. Das Fahrzeug muss dazu noch nicht einmal bewegt werden.