Der Beifahrer in einem Fahrzeug ist ein Insasse und über die Kfz-Versicherung geschützt. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs ist für die Schäden zuständig. Das gilt auch für den Beifahrer. Die Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Schäden, die durch den Beifahrer verursacht wurden. Das beste Beispiel ist, wenn der Beifahrer beim Öffnen der Tür gegen ein anderes Fahrzeug stößt und beschädigt. Wird ein Schaden durch den Beifahrer am eigenen Fahrzeug verursacht, muss die Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen, sofern eine vorhanden ist. Der Versicherungsschutz umfasst körperliche Schäden und Sachschäden vom am Körper getragene Gegenstände. Treten körperliche Schäden durch einen geplatzten Reifen auf, kommt die Versicherung auch dafür auf.



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