Berechtigter Fahrer (Fahrerkreis)

In der Regel ist der Halter der berechtigte Fahrer eines Fahrzeugs. Berechtigte Fahrer können weitere Personen sein, die im Fahrerkreis aufgeführt sein müssen. Diese Fahrer sind im Schadensfall versichert. Der Versicherungsnehmer legt den Fahrerkreis fest und lässt diese in die Versicherungspolice eintragen. Eine namentliche Nennung ist nicht erforderlich. Viele Versicherungsgesellschaften geben sich damit ab, wenn als Fahrerkreis nur “Familienangehörige” eingetragen wird. Im Versicherungsfall muss nachgewiesen werden, dass es sich um ein Familienmitglied handelt. Je höher die Anzahl des Fahrerkreises ist, umso höher kann der Versicherungsbeitrag werden. Lässt der Fahrzeughalter einfach eine Person das Kfz steuern, die nicht zum Fahrerkreis gehört, kann das im Schadensfall Konsequenzen nach sich ziehen.



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