Annahmezwang / Kontrahierungszwang

Jedes Kraftfahrzeug in Deutschland muss haftpflichtversichert sein. Daraus ergibt sich ein Annahmezwang für die Versicherer. Sie sind dazu verpflichtet, einen eingereichten Antrag anzunehmen. Der Annahmezwang gilt für Zweiräder und Pkws. Die Nutzlast darf nicht mehr als eine Tonne betragen. Mietwagen und Taxis sind von der Regelung ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine Versicherung einen Antrag auf Versicherung ablehnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kfz-Versicherung nicht in der Region des Antragstellers vertreten ist. Eine Versicherung darf auch dann den Antrag ablehnen, wenn sie nur Versicherungen für bestimmte Berufsgruppen anbietet und der Fahrzeughalter dieser Berufsgruppe nicht angehört.



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