Begleitetes Fahren

Seit 2011 können Jugendliche mit 17 Jahren ihren Führerschein machen. Unter Aufsicht einer volljährigen Person dürfen sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Kraftfahrzeug fahren. In der Prüfungsbescheinigung wird die Begleitperson schriftlich festgehalten. Mit dieser Regelung soll der Fahrer mehr Fahrpraxis erwerben. Außerdem soll das Unfallrisiko gesenkt werden. Eine Begleitperson kann jederzeit hinzugefügt werden. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Begleitpersonen. Grundsätzlich darf die Begleitperson nicht ins Fahren eingreifen. Sie soll lediglich beobachten und Fragen beantworten.



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