Eine vorläufige Deckungszusage ist die Zusicherung des Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer über den sofortigen Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn die Bezahlung der ersten Prämie noch nicht erfolgt ist. Die Versicherungsnehmer erhalten als Nachweis die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Der Kfz-Versicherungsschutz beginnt mit der Zustellung der elektronischen Versicherungsbestätigung. Ab diesem Zeitpunkt kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Die vorläufige Deckungszusage ist ein selbstständiger Vertrag. Bei Annahme des Versicherungsvertrages und auch bei einer Ablehnung erlischt sie.