Ob ein Schaden ein Bagatellschaden ist, richtet sich nach der Höhe der Reparaturkosten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass alle Schäden an einem Fahrzeug als Bagatellschaden einzustufen sind, wenn die Reparaturkosten nicht höher als 715 Euro betragen. Liegen Personenschäden vor, ist es kein Bagatellschaden mehr, auch wenn die Reparaturkosten niedriger als 715 Euro sind. Typische Bagatellschäden sind Dellen und Kratzer, die beim Ein- oder Ausparken verursacht wurden.