Gefährdungshaftung

Bei der Gefährdungshaftung handelt es sich um eine Schadensersatzpflicht, die gesetzlich geregelt ist. Die Geschädigten haben im Anspruch auf Schadensersatz, im Todesfall die Hinterbliebenen. Die Schadensersatzhöhe umfasst die Heilungskosten, einen Ausgleich bei Ausfall der Erwerbsfähigkeit und die Beerdigungskosten. Für alle durch Maschinenkraft bewegte Fahrzeuge gilt die Gefährdungshaftung. Ausnahme sind Fahrzeuge, die nicht mehr als 20 Stundenkilometer fahren. Bei einem Schaden muss der Halter nicht unbedingt das Fahrzeug gesteuert haben. In den meisten Fällen haftet der Halter des Fahrzeugs.



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