Erstzulassung Kfz

Von der Erstzulassung eines Kfz wird gesprochen, wenn ein Fahrzeug das erste Mal zugelassen wird. Diese Erstzulassung geschieht beim Verkauf eines Neuwagens an seinen zukünftigen Inhaber. Dieser Schritt ist notwendig, weil das Fahrzeug sonst nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Gleichzeitig ist die Erstzulassung eine Garantie dafür, dass der Halter eine Haftpflichtversicherung hat. Ohne diese erfolgt keine Zulassung. Das Datum der Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist auch gleichzeitig die Erstzulassung. Die Zulassungsstelle verlangt die Zulassungsbescheinigung Teil 2, ein gültiges Ausweisdokument und die eVB-Nummer der Versicherung. Danach erhält der Halter die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zum Nachweis der Eigentumsrechte.



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