Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl

Viele Versicherungen vereinbaren mit den Versicherungsnehmern eine Werkstattbindung. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Fall dazu verpflichtet, den Schaden in einer Vertragswerkstatt der Versicherung beheben zu lassen. Ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss damit einverstanden, kann er von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag profitieren. In der Regel sind diese Vertragswerkstätten von DEKRA oder TÜV überprüft. Wer lieber eine freie Werkstattwahl möchte, sollte seinen Versicherungsvertrag entsprechend wählen. Es können dadurch höhere Beiträge entstehen.



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