Abweichende Halterschaft

Eine abweichende Halterschaft ist dann gegeben, wenn Halter und Fahrer zwei unterschiedliche Personen sind. Die Versicherungen handeln in diesem Fall unterschiedlich. In den meisten Fällen erhöht sich der Versicherungsbeitrag. Andere hingegen bieten erst gar keine Versicherungen an. Der typische Fall ist, wenn die Eltern für ihre Kinder als Versicherungsnehmer auftreten. Somit ist es möglich, eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zu wählen.



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