Neuwertentschädigung / Neupreisentschädigung

Die Neuwertentschädigung/Neupreisentschädigung bedeutet, dass die Versicherung bei einem Diebstahl oder Totalschaden den Neupreis erstattet. Diese Versicherung wird von der Vollkasko und Teilkasko angeboten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist davon ausgeschlossen. Da der Zeitpunkt des Schadens gilt, kann die Versicherungssumme höher oder niedriger ausfallen als der ursprüngliche Neupreis. Es verhält sich jedoch anders, wenn ein anderer den Schaden verursacht hat. Hier tritt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ein, die dann den Wiederbeschaffungswert erstattet. Bei einem Totalschaden wird eventuell nur noch der Restwert erstattet. Eine solche Versicherung gilt zwischen drei und 24 Monaten. Der Beginn ist das Datum der Erstzulassung. Für ältere gebrauchte Fahrzeuge ist die Kaufpreisentschädigung sinnvoll. Diese ist zwar auch befristet, beginnt aber mit dem Versicherungsbeginn.



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