Pflichtversicherungsgesetz

In Deutschland gibt es das Pflichtversicherungsgesetz bereits seit 1940. Das bedeutet, dass jeder Pkw eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben muss. Diese Regelung gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und in vielen Teilen der restlichen Welt. Mit dieser Versicherung soll gewährleistet werden, dass ein Versicherungsnehmer für den Schaden an Dritten auch aufkommen kann, sofern er den Unfall verschuldet hat. Der Halter, der in der Regel auch der Versicherungsnehmer ist, ist dafür verantwortlich. Ein Verstoß wird mit Geldstrafe, einem Fahrverbot und in besonders schweren Fällen sogar mit Gefängnis bestraft. Das gilt nicht nur für den Halter, sondern auch für den Fahrer. Daraus ergibt sich, dass ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum ohne eine Haftpflichtversicherung bewegt werden darf.



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