Möchten Sie Ihre Kfz Versicherung kündigen, ist es wichtig, dass Sie die Fristen einhalten. Es kann zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden werden. Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer zum Ende des Versicherungszeitraumes. Besondere Gründe müssen dafür nicht vorliegen. Das ist bei einer außerordentlichen Kündigung ganz anders. Hier wird die Kündigung von der Versicherungsgesellschaft nur akzeptiert, wenn es einen wichtigen Grund gibt.
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KFZ-Versicherungsvergleich
Bis wann kann ich meine Kfz Versicherung kündigen
Der Gesetzgeber macht eindeutige Vorgaben. In der Regel beträgt die Laufzeit eines Versicherungsvertrages ein Jahr. Versicherungsbeginn ist in den meisten Fällen der 1. Januar. Einige Versicherungsgesellschaften legen jedoch einen anderen Termin fest. Beginnt Ihr Versicherungsschutz zum Beispiel am 1. August, endet er am 31. Juli des Folgejahres. Schauen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach, welche Regelungen diesbezüglich getroffen wurden.
Falls Sie eine negative Bonitätssituation haben und nach einer Kfz Versicherung trotz Schufa suchen, hilft Ihnen unser Kfz-Versicherung Vergleich ebenfalls.
Ordentliche Kündigung
Haben Sie bei einem Versicherungsvergleich eine günstigere Kfz Versicherung gefunden, müssen Sie verschiedene Schritte unternehmen. Zuerst ist es wichtig, dass Sie die neue Versicherung angenommen hat, denn sonst stehen Sie im schlimmsten Falle ohne Versicherung da. Das darf insbesondere bei der Haftpflichtversicherung nicht passieren, denn sonst wird Ihnen die Teilnahme am Straßenverkehr so lange untersagt, bis Sie eine neue Versicherung gefunden haben.
Sie sollten sich rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern. Wenn Sie dies erst einige Tage vor dem Ablauf Ihrer alten Versicherung tun, ist es zu spät. Die Kündigung muss spätestens am 30. November vorliegen, wenn die Versicherung zum 31. Dezember ausläuft. Andernfalls verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Endet der Vertrag unterjährig, als zum Beispiel am 31. Juli, müssen Sie spätestens einen Monat und einen Tag vor Ablauf kündigen.
Formalitäten der Kündigung
Grundsätzlich hat eine Kündigung der Kfz Versicherung in Schriftform zu erfolgen. Das bedeutet, dass Sie entweder einen Brief schreiben oder ein FAX an die Versicherungsgesellschaft senden müssen. Erlaubt die Versicherungsgesellschaft eine Kündigung in Textform, bedeutet das, dass Sie auch per E-Mail kündigen können. Schriftform steht also für Brief oder FAX, Textform für E-Mail. Wenn Sie sich für eine Kündigung in Briefform entscheiden, sollten Sie ein Einschreiben mit Rückschein versenden. Dann können Sie sicher sein, dass die Kündigung beim Versicherer eingetroffen ist. Bei einer Kündigung per FAX wäre ein Sendebericht sehr wichtig.
Das Kündigungsschreiben sollte Ihre Adresse, das Datum der Kündigung, die Adresse der Versicherung, die Versicherungsschein-Nummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs enthalten sowie eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein.
Damit die Kündigung fristgerecht wirksam werden kann, ist es sehr wichtig, dass sie spätestens am 30.11. oder zum relevanten Stichtag bei der Versicherung vorliegt. Wenn die Versicherung zum 31. Juli ausläuft, wäre der letzte Termin der 30. Juni. Das Datum des Poststempels ist hier nicht ausreichend. Geht die Kündigung auch nur einen oder wenige Tage zu spät ein, können Sie erst ein Jahr später wieder kündigen, sofern es keine triftigen Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt.
Außerordentliche Kündigung / Sonderkündigung
Nicht immer müssen Sie das Ende des Versicherungszeitraumes abwarten, um kündigen zu können. Im Laufe der Zeit können verschiedene Dinge passieren, die eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt erscheinen lassen. Erhöht Ihre Versicherung die Beiträge, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, sondern können vorzeitig kündigen. Wichtig ist es, dass Sie die Fristen kennen und einhalten, denn sonst haben Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung verwirkt. Die Frist für eine außerordentliche Kündigung beträgt immer 4 Wochen und wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem Sie von dem Sachverhalt Kenntnis erhalten haben.
Neben der Beitragserhöhung gibt es noch weitere Gründe, die eine Sonderkündigung ermöglichen. Sie sollen im folgenden kurz erläutert werden.
- Einstufung in neue Typen- oder Regionalklassen
Wird Ihr Fahrzeug in eine andere Typen- oder Regionalklasse als bisher eingestuft, können Sie Ihre Versicherung eventuell vorzeitig kündigen. Die Voraussetzung ist, dass die Neueinstufung zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages führt. Verändert sich der Beitrag durch die Neueinstufung jedoch nicht, können Sie Ihre Versicherung aus diesem Grunde nicht kündigen. - Schadensfall
Hatten Sie einen Unfall oder ist ein anderer Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden, können Sie Ihre Kfz Versicherung vorzeitig kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherung eine Regulierung vorgenommen hat oder nicht. Es ist auch gar nicht so selten, dass Ihnen die Versicherung nach einem Schadensfall kündigt und Sie sich eine neue Versicherung suchen müssen. In vielen anderen Fällen führt eine Schadensregulierung zu einer anschließenden Beitragserhöhung. Möchten Sie die Kfz Versicherung kündigen, muss das Kündigungsschreiben spätestens 4 Wochen nach dem Termin bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen, an dem die Verhandlungen über die Regulierung abgeschlossen sind. - Neuzulassung / Fahrzeugwechsel
Wenn Sie ein neues Fahrzeug erworben haben, können Sie dafür immer eine neue Kfz Versicherung abschließen. Das kann auch bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wie bisher geschehen, muss es aber nicht. Überlegen Sie sich gut, wo Sie Ihr Fahrzeug versichern möchten, vergleichen Sie und entscheiden sich dann. Ohne Kfz Haftpflicht ist keine Zulassung möglich. Deshalb müssen Sie bei der Anmeldung eine Versicherung nachweisen können. - Auto verkauft, Auto stillgelegt, Fahrzeug abgemeldet
Verkaufen Sie Ihr Auto und melden es ab oder lassen es vorübergehend stilllegen, ist immer eine außerordentliche Kündigung Ihrer Kfz Versicherung möglich. Nachdem Sie das Auto abgemeldet haben, erhält die Versicherung eine entsprechende Nachricht und wird Ihnen in vielen Fällen die anteiligen Beiträge für die Restlaufzeit zurückerstatten. Legen Sie Ihr Fahrzeug nur still, geschieht dies aber oftmals nicht. Kurzum: mit der Abmeldung oder Stilllegung erlischt Ihr Versicherungsschutz. Möchten Sie sich ein neues Auto zulegen, entscheiden Sie sich für einen völlig neuen Versicherungsschutz.
In diesen Fällen ist die Kündigung der Kfz Versicherung nicht möglich
- Anhebung der Versicherungssteuer durch den Gesetzgeber
- Umzug
Das gilt auch dann, wenn der neue Wohnort in einer höheren oder niedrigeren Regionalklasse als Ihr bisheriger Wohnort liegt.
Melden Sie Ihr Fahrzeug jedoch ab, bevor Sie umziehen und melden es am neuen Wohnort wieder an, können Sie Ihre Versicherung kündigen und sich eine neue Versicherung suchen. - Die Kilometerleistung Ihres Fahrzeugs erhöht sich
Checkliste – So kündigen Sie Ihre Kfz Versicherung
- Ist ein Kündigungsgrund vorhanden?
- Kündigungsfrist beachten
- Kfz Versicherungsvergleich durchführen & abschließen
- Versicherungsbestätigung abwarten
- Jetzt Kfz Versicherung kündigen
Jetzt ist der beste Zeitpunkt für eine Kündigung der Kfz Versicherung. Haben Sie noch keine neue Versicherung gefunden, sollten Sie sich allerdings beeilen, denn die Frist für eine ordentliche Kündigung läuft in den meisten Fällen am 30. November ab.