GAP-Deckung: Versicherung beim Leasing

Eine GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection) ist nicht nur empfehlenswert, sondern schütz vor finanziellen Risiken. Bis zur vollständigen Auslösung verbleibt das Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebers und wird für einen festgelegten Zeitraum finanziert. Kommt es während dieser Zeit zu einem Totalschaden oder Diebstahl des Leasingfahrzeuges, sind Kreditnehmer verpflichtet, die Forderungen des Leasinggebers zu begleichen, selbst dann, wenn sie das ursprüngliche Fahrzeug nicht mehr nutzen können. Genau hier greift die GAP-Versicherung.

GAP-Deckung – Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung für Leasingfahrzeuge, die bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Ablösewert deckt. Sie schütz Fahrzeughalter vor unkalkulierbaren Kosten oder anfallenden Restbeträgen des Leasingvertrages. Die freiwillige Zusatzversicherung greift zur Vollkasko und ist für kreditfinanzierte und geleaste Fahrzeuge optional im Nachhinein abschließbar. Der GAP-Schutz ist an den Finanzierungsvertrag gekoppelt und endet automatisch mit Vertragsende.

Finanzieller Schutz für Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse

Wird ein Leasingfahrzeug gestohlen oder die Erneuerungskosten übersteigen den Fahrzeugwert, wird der Leasinggeber vom Kreditnehmer finanziell entschädigt. Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten des Wiederbeschaffungswertes. Deshalb ist eine GAP-Deckung sinnvoll, da der Restbetrag von der Zusatzversicherung übernommen wird. Je höher die vereinbarte Ablösesumme für das Leasingfahrzeug ausfällt, desto wichtiger ist eine Differenzdeckung. Die GAP-Deckung greift auch dann, wenn das Fahrzeug von Dritten stark beschädigt wurde, ein Totalschaden vorliegt oder eine Reparatur unwirtschaftlich ist.

Wie hoch sich die Kosten einer GAP-Versicherung?

Versicherungsnehmer können zwischen vollständiger Deckung sämtlicher Kosten oder Selbstbeteiligung (Teilkasko/Vollkasko) wählen. Eine GAP-Deckung kann nachträglich zur Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. In der Regel wird die Differenzdeckung kostenlos angeboten und ist Bestandteil des Kreditvertrages. Die Zusatzversicherung gibt es bereits ab unter 100 Euro im Jahr und erstattet die Differenz zwischen dem Ablösewert des Leasingvertrages und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Sofern Sie sich beim Abschluss der Kfz-Versicherung für eine zusätzliche GAP-Deckung entschieden haben, ist der Schutz bereits einkalkuliert und muss nicht separat bezahlt werden.

Vorteile für private und gewerbliche Kunden

Mit der GAP-Versicherung werden finanzierte Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen abgesichert und richtet sich an private und gewerbliche Kunden, die bei Nichtnutzung des Leasingfahrzeuges mobil bleiben möchten:

  • Kurzfristige Neubeschaffung eines Fahrzeuges nach Diebstahl oder Totalschaden
  • Niedrige Versicherungsprämie, die über den Kreditvertrag mitfinanziert wird
  • Komplettschutz bei Totalschaden oder Verlust des Leasingfahrzeuges

Vom Komplettschutz profitieren

Neben eigen- oder fremdverschuldeten Unfallschäden sind auch Schäden durch Überschwemmung, Brand, Sturm, Hagel und Explosion abgedeckt. Die Versicherungslaufzeit entspricht der Finanzierungslaufzeit und endet automatisch ohne Kündigung. Der Versicherungsschutz besteht ab Unterzeichnung des Kreditvertrages oder ab Übergabe des versicherten Leasingfahrzeuges.

Voraussetzungen für den GAP-Schutz

Versicherungsnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ein Finanzierungsvertrag mit einer Bank ist erforderlich und das Leasingfahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden. Einige Versicherer haben Beschränkungen bei der Vergabe des Leasingvertrages bezüglich Höhe des Kaufpreises, Datum der Erstzulassung sowie maximalem Alter des Fahrzeuges.

Wann greift der GAP-Versicherungsschutz?

Die GAP-Deckung schützt Sie immer dann, wenn Sie den laufenden Leasingvertrag vorzeitig ablösen müssen. Wird ein Leasingfahrzeug stillgelegt oder kann aufgrund von Totalschaden oder Diebstahl nicht mehr genutzt werden, ist eine Rückgabe an den Leasinggeber unmöglich. Bei einem Autodiebstahl erstattet die Vollkaskoversicherung den Wertverlust gegenüber dem Wiederbeschaffungswert und die GAP-Deckung übernimmt die bestehende Differenz zum Netto-Leasing Ablösewert. Einige Versicherer erstatten die Kosten für Bergung, Übernachtung inkl. Reise sowie Ersatzfahrzeug bis 10 Prozent des Finanzierungswertes.

Ersetzt die GAP-Deckung eine Kfz-Versicherung?

Eine GAP-Versicherung sichert den Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag ab und ersetzt nicht die Kfz-Versicherung, selbst wenn ein GAP-Risiko beim Versicherer eingeschlossen ist. Bei einem Schaden muss die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen und ggf. die Selbstbeteiligung getragen werden. Mit einer GAP-Deckung können Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen, Anhänger, Wohnmobile, Baumaschinen, E-Bikes, landwirtschaftliche Maschinen, Pkws, Lkws und selbst Photovoltaik versichert werden.

GAP-Deckung als sinnvolle Ergänzung zur Neupreisentschädigung

Wird ein Neuwagen geleast, kann es sich lohnen, über eine Vollkasko mit Neuwertentschädigung nachzudenken. Bei einer Kfz-Versicherung mit dieser Option wird für einen festgelegten Zeitraum der komplette Kaufpreis für die erneute Anschaffung des gleichen Fahrzeugmodells erstattet. Aber Vorsicht: Vom Kaufpreis wird der Restwert nach Unfallschaden und Kosten für Selbstbeteiligung abgezogen. Die Neupreisentschädigung schützt für die ersten zwölf bis 24 Monate. Bereits geleistete Leasingraten werden nicht erstattet.

Laufzeit der GAP-Deckung

Eine GAP-Versicherung ist für Neuwagen und kürzlich abgeschlossene Leasingverträge sinnvoll. Läuft der Vertrag bald aus oder wird das Leasingfahrzeug nur noch wenige Monate genutzt, rentiert sich die Differenzdeckung meist nicht mehr. In diesen Fällen ist der Leasingrestwert geringer als der Wiederbeschaffungswert und sollte in einer Risikoanalyse individuell bewertet werden.

GAP-Versicherung für kreditfinanzierte Fahrzeuge

Anders als beim Leasing werden Sie bei Kreditfinanzierung im Normalfall Eigentümer des Fahrzeuges. Dennoch kann auch in einem Schadenfall die Restforderung der Bank den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen. Beachten Sie, dass der Kredit ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeuges aufgenommen wird und die monatliche Tilgung mindestens ein Prozent des Kreditbetrages beträgt. Denn Achtung: Die GAP-Versicherung gilt ausschließlich für Leasingfahrzeuge und nicht für kreditfinanzierte Kraftfahrzeuge. Achten Sie darauf, ob im Leasingvertrag bereits eine GAP-Deckung enthalten ist. Eine GAP-Versicherung kann zusätzlich zu einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Vollkasko erstattet den aktuellen Zeitwert, ersetzt nicht die Autoversicherung und ist lediglich als Zusatzkombination sinnvoll.

Berechnung der GAP-Deckung

Die Differenz aus Leasingwert und Wiederbeschaffungswert ergibt die Deckungssumme, die von der GAP-Versicherung übernommen wird. Wurde eine Deckung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, muss im Fall der Vollkasko 150 Euro oder bei Teilkasko 300 Euro gezahlt werden. Haben Sie bei Ihrem Versicherer die Option der Neupreisentschädigung abgeschlossen, ist die Differenz aus dem entstandenen Totalschaden bzw. Diebstahl innerhalb des Zeitraumes von 12 bis 24 Monaten abgedeckt.

Rechenbeispiel der GAP-Deckung

Leasingwert 65.000 Euro minus Wiederbeschaffungswert 47.000 Euro entspricht einer Differenzdeckung von 18.000 Euro. In diesem Beispiel wird die Differenzsumme in Höhe von 18.000 Euro von der GAP-Versicherung übernommen.

Was ist unter einem Totalschaden zu verstehen?

Um einen Totalschaden handelt es sich, wenn die Reparaturkosten 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen. In der Regel wird der Leasingvertrag an dieser Schwelle beendet. Statistisch gesehen, erleidet ein Fünftel der Fahrzeuge bei Verkehrsunfällen einen Totalschaden.

Wie hoch ist der Verlustwert von Neuwagen?

Bereits nach der Zulassung haben die meisten Fahrzeuge einen Wertverlust von 15 Prozent. Nach einem Jahr beträgt der Verlustwert schon 24 Prozent. Kfz-Versicherer ersetzen nur den Zeitwert, der in der Regel geringer als der Ablösewert beim Leasing oder die Restschuld bei Finanzierung ist.

GAP-Deckung versus Schutzbrief

Ein Schutzbrief wird von den Versicherern begleitend zur Kaskoversicherung angeboten und sorgt nach einem Unfall bzw. Totalschaden für die Rückführung des Fahrzeuges und soll die Mobilität des Versicherungsnehmers absichern. Der Schutzbrief kann ohne Kaskoversicherung abgeschlossen werden und lässt sich nicht an eine GAP-Deckung binden.

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